Tipp 358/365
Der zweite Weihnachtsfeiertag
Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie etwa ab dem 8. Jahrhundert eine Oktav, eine einwöchige Festzeit, in der aber die in diese Zeit fallenden bestehenden Heiligenfeste erhalten blieben.[1] Vor der Reformation gab es in den einzelnen deutschen Herrschaften je nach dem jeweiligen Landesfürsten bis zu fünf Weihnachtsfeiertage.
Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in den folgenden europäischen Ländern: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (nur Katalonien und Balearen), Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern sowie in Liechtenstein. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch, wie in der Schweiz, besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist es kein gesetzlicher Feiertag.
In Frankreich ist der zweite Weihnachtstag ein Feiertag nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und dem teils deutschsprachigen Moselle.
(Quelle: http://de.wikipedia.org )
|