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Tagestipp 153/365 - Urteil zu telefonischen Vertragsänderungen: Auf der sicheren Seite mit der Online-Depoteinsicht
Eingestellt von Oliver Schrodt am 04 June 2013 09:52 AM
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Tipp 153/365
Urteil zu telefonischen Vertragsänderungen: Auf der sicheren Seite mit der Online-Depoteinsicht Sie kennen sicherlich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz: Ändern Finanzdienstleister am Telefon Verträge, haben ihre Kunden unter Umständen ein Widerrufsrecht. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und nutzen Sie die Funktionen, die die Online-Depoteinsicht von AdWorks Ihnen bietet: Schicken Sie dem Kunden in die Postbox der Online-Depoteinsicht Ihre Änderungsvorschläge. Ihr Kunde hat so Zeit, sich alles in Ruhe anzuschauen. Telefonieren Sie anschließend mit ihm und schicken ihm dann das Beratungsprotokoll Ihres Gesprächs mit dem Hinweis, dass die vereinbarten Änderungen gleich umgesetzt werden sollen. So sind Sie auf der sicheren Seite, sobald der Kunde Ihnen das Protokoll unterzeichnet zurückgesendet hat – ein Widerrufsrecht besteht dann in der Regel nicht mehr. | ||||
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